ÖVignetten-Info Alles Wissenswerte zur digitalen Vignette in Österreich

Kaufprozess: Digitale Vignette

Der Kauf der digitalen Vignette ist einfach und schnell. Diese Seite führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Kaufprozess Digitale Vignette

Nicht sicher, welche Vignette Sie benötigen? → Zur Auswahlmatrix – wählen Sie die richtige Kategorie, bevor Sie mit dem Kauf beginnen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Fahrzeugkategorie bestimmen: Prüfen Sie, in welche Kategorie Ihr Fahrzeug fällt (PKW, Motorrad, Wohnmobil, Bus). Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist entscheidend für Wohnmobile und Busse.
  2. Vignettenzeitraum wählen: Entscheiden Sie, ob Sie eine Jahres-, 2-Monats-, 10-Tages- oder (für Motorräder) 1-Wochen-Vignette benötigen. Vergleichen Sie die Preise in der Auswahlmatrix.
  3. Startdatum festlegen: Bei Kurzzeitvignetten (10 Tage, 2 Monate) können Sie das Startdatum bis zu 18 Tage im Voraus wählen. Die Jahresvignette gilt ab dem 1. Dezember des Vorjahres.
  4. Kaufkanal auswählen: Kaufen Sie die Vignette im ASFINAG Online-Shop (shop.asfinag.at), an einer Tankstelle, beim ÖAMTC/ARBÖ oder in einer Tabak-Trafik.
  5. Kennzeichen eingeben: Geben Sie das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs korrekt ein. Bei ausländischen Kennzeichen beachten Sie die Länderkennung.
  6. Zahlungsdaten eingeben: Bezahlen Sie mit Kreditkarte, Bankomatkarte oder anderen akzeptierten Zahlungsmitteln.
  7. Kaufbestätigung erhalten: Nach erfolgreichem Kauf erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Bewahren Sie diese auf.
  8. Vignette ist aktiv: Die digitale Vignette ist sofort nach dem Kauf im ASFINAG-System registriert. Kein Aufkleben erforderlich!
  9. Kontrolle durch Lesegeräte: Auf der Autobahn werden die Kennzeichen automatisch durch elektronische Lesegeräte überprüft. Ihre Vignette wird dabei automatisch erkannt.

Vollständige Checkliste: Vorbereitung

Vor dem Kauf

  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs bereit haben
  • Fahrzeugkategorie kennen (PKW, Motorrad, etc.)
  • Zulässiges Gesamtgewicht bei Wohnmobil/Bus prüfen
  • Gewünschten Vignettenzeitraum festlegen
  • Startdatum bestimmen (bei Kurzzeitvignetten)
  • Gültige E-Mail-Adresse bereit haben
  • Zahlungsmittel vorbereiten
  • Prüfen, ob bereits eine gültige Vignette vorhanden ist

Beim Kauf

  • Kennzeichen korrekt eingeben (Groß-/Kleinschreibung beachten)
  • Fahrzeugkategorie sorgfältig auswählen
  • Startdatum nochmals prüfen
  • Zahlungsdaten vollständig eingeben
  • Kaufbestätigung per E-Mail anfordern
  • Bestätigung ausdrucken oder speichern
  • Transaktionsnummer notieren
  • Kaufdatum und Gültigkeitszeitraum notieren

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

FehlerFolgeVermeidung
Falsches Kennzeichen eingegebenVignette ungültig für Ihr FahrzeugKennzeichen vor Kauf aus Fahrzeugschein abschreiben
Falsche Fahrzeugkategorie gewähltZu wenig oder zu viel bezahlt, ggf. StrafeFahrzeugschein prüfen, zGG beachten
Falsches Startdatum gewähltVignette zu früh oder zu spät gültigReisedatum sorgfältig eingeben
Vignette für falsches Fahrzeug gekauftKeine Gültigkeit für das gefahrene FahrzeugKennzeichen des tatsächlich genutzten Fahrzeugs eingeben
Sondermautstrecke ohne Maut befahrenStrafe, NachzahlungRoute vorab prüfen, separate Maut bezahlen
Vignette abgelaufenStrafe bei KontrolleAblaufdatum im Kalender notieren

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder der Meinung sind, dass eine Kontrolle fehlerhaft war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch bei der ASFINAG: Schreiben Sie an die ASFINAG, Abteilung Mautservice, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien. Geben Sie Ihr Kennzeichen, das Datum und die Transaktionsnummer an.
  • Frist: Einsprüche müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Strafbescheids eingebracht werden.
  • Erforderliche Unterlagen: Kaufbestätigung der Vignette, Fahrzeugschein, ggf. Fotos oder weitere Nachweise.
  • Online-Formular: Die ASFINAG bietet auf ihrer Website ein Online-Formular für Einsprüche an.
  • Rechtsmittel: Bei Ablehnung des Einspruchs können Sie eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einbringen.